Geben Sie Ihren Töpfen und Containern mehr Ausstrahlung durch eine Bedruckung. Dies liefert Ihnen einen Mehrwert am Endprodukt durch eine bessere Kommunikation über die Pflanzensorte oder die Darstellung eines Themas oder Konzeptes. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten:

 

Der Planzenpass ändert sich...und das Designstudio von Desch schafft Abhilfe!

Die EU-Verordnungen wurden überarbeitet mit dem Ziel, die derzeitigen europäischen Pflanzengesundheitsvorschriften zu modernisieren und zu harmonisieren. Aufgrund zunehmender Handelsströme und des Klimawandels ist Europa in immer stärkerem Umfang neuen Risiken für die Pflanzengesundheit ausgesetzt. Die neuen EU-Verordnungen schützen die EU besser vor der Einführung von Schadorganismen und bieten den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, im Falle eines Ausbruchs gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Der Pass bescheinigt, dass Ihre Produkte die in der EU geltenden Pflanzenschutzanforderungen erfüllen.
 
Der Pflanzenpass wird von der niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit, NVWA) ausgestellt. Die zugehörigen Inspektionen werden von dem selbstständigen Kontrollorgan Naktuinbouw durchgeführt. Der Inspektor führt eine Pflanzengesundheits- und eine Qualitätsprüfung durch und prüft, dass das Vermehrungsmaterial keine Quarantäneorganismen enthält. Bei einem negativen Befund wird der Pflanzenpass ausgestellt. Besteht das Material die Prüfung nicht, wird kein Pass ausgestellt und darf das Produkt nicht vertrieben werden.

 

Die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031/EU ersetzt die derzeitige europäische Pflanzenschutzrichtlinie 2000/29/EG. Mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 gelten infolge der neuen europäischen Pflanzenschutzverordnung 2016/2031/EG andere Regeln für den Pflanzenpass. Die „Ausweispflicht“ erstreckt sich dann auf alle „für die Auspflanzung bestimmte Pflanzen“, einschließlich Saatgut, Topf-, Beet- und Kübelpflanzen. Eine Ausnahme ist der Vertrieb über Gartencenter oder Geschäfte an Privatverbraucher. In dem Fall braucht kein Pflanzenpass mehr mitgeliefert zu werden.

Strenge Anforderungen an das Layout

Darüber hinaus gelten ab diesem Zeitpunkt strenge Anforderungen an das Layout des Pflanzenpasses. Während Sie diesbezüglich jetzt noch die freie Hand haben, muss der Pass ab dem 14. Dezember 2019 folgende Merkmale aufweisen:
  • Die Flagge der EU in der linken oberen Ecke
  • Die Bezeichnung „Pflanzenpass/Plant Passport“ in der rechten oberen Ecke         
  • 'A' + botanische Bezeichnung
  • 'B' + ISO-Code des Mitgliedsstaats, Bindestrich und Identifikationsnummer
  • 'C' + Rückverfolgbarkeitscode
  • 'D' + ISO-Code des Herkunfts-/Erzeugungslandes

Beispiel für das Layout des neuen Pflanzenpasses ab dem 14. Dezember 2019.
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